Gratis-Zahnspange

Seit Juli 2015 übernehmen österreichische Krankenkassen die Behandlungskosten für festsitzende Zahnspangen für Kinder und Jugendliche mit schweren Zahn- und Kieferfehlstellungen. Als kieferorthopädische Wahlarztpraxis mit entsprechendem Vertragsstatus umfasst unser Leistungsspektrum sowohl die IOTN-Feststellung als auch die Umsetzung aller diesbezüglichen Behandlungsschritte.

Wann ist die Zahnspange gratis?
Die Behandlungskosten für festsitzende Zahnspangen werden nur dann übernommen, wenn eine Zahn- oder Kieferfehlstellung vorliegt, die aus medizinischen Gründen Korrektur erfordert. Ob das der Fall ist, wird mittels IOTN-Einstufung ermittelt: Liegt eine Fehlstellung nach IOTN 4 oder 5 vor und hat die betroffene Person bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, sind die Kriterien für die Gratiszahnspange erfüllt.
Liegt eine Zahnfehlstellung nach IOTN 1-3 vor, können hingegen nur Zuschüsse, die von Kasse zu Kasse variieren, beantragt werden.
Wie wird die IOTN-Einstufung ermittelt?
Die Ermittlung darf ausschließlich durch zertifizierte Behandler durchgeführt werden. Unsere Praxis ist auf der Liste der zertifizierten Wahlkieferorthopäden eingetragen und kann somit IOTN-Feststellungen durchführen. Die Kosten dafür werden von der jeweiligen Krankenkasse teilweise rückerstattet.
Welche Art der Zahnregulierung wird übernommen?
Übernommen werden ausschließlich die Behandlungskosten für festsitzende und sichtbare Zahnspangen. Unsichtbare, kosmetische Zahnspangen sind nicht gedeckt.
Ist für die Gratiszahnspange eine Bewilligung einzuholen?
Nach entsprechender moderner kieferorthopädischen Analyse wird ein Antrag an die jeweilige Krankenkasse gestellt. Sollten die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sein, wird die Rückerstattung in 3 Teilbeträgen ausgezahlt.
Welche Vorteile hat es, die Gratiszahnspange von einer akkreditierten kieferorthopädischen Wahlarztpraxis umsetzen zu lassen?
Bei Umsetzung der Gratiszahnspange durch eine akkreditierte kieferorthopädische Wahlarztpraxis (wie wir es sind) leistet die Kasse einen Kostenersatz in Höhe von 80% des vertraglich festgesetzten Tarifes.
Sie profitieren jedoch von deutlich kürzeren Wartezeiten, individueller Beratung und Betreuung sowie einer breiten Palette an Behandlungs- und Umsetzungsoptionen.