Häufig gestellte Fragen
Fragen und Antworten
Wie lange dauert eine durchschnittliche Behandlung?
Der Erfolg einer kieferorthopädischen Maßnahme kann sich schon nach wenigen Monaten einstellen. Die Dauer einer Behandlung ist jedoch abhängig vom Alter des Patienten und von der Art der Fehlstellung.
Sind Regulierungen altersbeschränkt?
Grundsätzlich nicht. In der Wachstumsphase ist der Zahnhalteapparat jedoch noch nachgiebig und reagiert rascher auf korrigierende Maßnahmen. Aber auch im Erwachsenenalter können diverse Spätbehandlungen durchgeführt werden.
Wann kann man mit einer Regulierung beginnen?
Wenn die ersten bleibenden Zähne kommen, sollte der Zahnarzt oder Kieferorthopäde prüfen, ob eine natürliche Entwicklung des Gebisses und des Kauorgans möglich ist.
Wie oft muss ich während der Behandlung zu meinem Kieferorthopäden?
Das ist individuell verschieden. Bei einer kieferorthopädischen Behandlung durchschnittlich alle 4-6 Wochen.
Wann stelle ich mein Kind erstmals zur Beratung vor?
In der Regel wenn die ersten bleibenden Zähne kommen sollte durch eine kieferorthopädische Untersuchung geklärt werden, ob und wann eine Behandlung erforderlich ist. Wir begleiten wir unsere Patienten durch den Zahnwechsel und warten in den meisten Fällen mit dem Beginn der aktiven Behandlung bis der günstigste Zeitpunkt erreicht ist.
Was bedeutet CMD (Craniomandibuläre Dysfunktion)?
Dabei handelt es sich um Funktionsstörung des Kiefer-Schädel-Bereichs.
Welche Symptome können durch CMD ausgelöst werden?
Kopfschmerzen, Kiefergelenksknacken, Kiefergelenkssperre, Ohren- und Zahnschmerzen, Verspannungen, Migräne, Tinnitus-Symptomatik, Schultergelenksprobleme und viele andere Beschwerden können durch CMD ausgelöst werden.
Die enge Zusammenarbeit und der Zusammenhang Manueller Therapien und Kieferorthopädie ist hier besonders wichtig.
Was kann ein Zusammenhang zwischen Zähnen und CMD sein?
Falscher Biss, Zahnfehlstellungen, Zähneknirschen, Zähnepressen können Beschwerden im Bereich der CMD verursachen.
Was ist eine Myoschiene?
Eine Myoschiene nach der orthodentalen Funktionstherapie stellt eine individualisierte Schiene da, die Ihre entspannteste Position stabilisieren soll.
Wie komme ich zu einer Myoschiene?
Wenn nach ausführlicher kieferorthopädischer und ganzheitlicher Analyse gemeinsam entschieden wurde, dass eine Myoschiene zur Positionierung empfehlenswert wäre, wird eine Schiene hergestellt, die Gelenk entlastet und den Biss entschlüsselt. In weiterer Folge wird diese Schiene speziell für Sie angepasst und individualisiert.
Gibt es eine Rückzahlung von der Krankenkasse für eine Myoschiene?
Die Myoschiene ist als Heilbehelf eingestuft. Sie können bei gegebenem Schweregrad der Symptomatik mit einer Refundierung rechnen.
Kostenerstattung
Als von allen Krankenkassen akkreditierte Wahlarztordination erhalten Sie für unsere Leistungen eine Rechnung, die Sie bei Ihrem Versicherungsträger zur Erstattung einreichen können. Die Kasse leistet einen Kostenersatz in Höhe von 80-100% des vertraglich festgesetzten Tarifs.
Das erste persönliche Beratungsgespräch ist selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich. Sollten Sie sich für eine Behandlung entscheiden, übernehmen wir gerne die Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse, um Ihnen vor Behandlungsstart den Umfang der Kostenerstattung nennen und gegebenenfalls Teilzahlungsoptionen festlegen zu können.
Wichtiger Hinweis: Behandlungskosten
Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung sind abhängig von der Komplexität des klinischen Problems und von der Art der Zahnspange. Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, die Fehlstellungen aufweisen, deren apparative Behandlung seit 1.7. 2015 von ihrer Versicherung als Vertragsleistung anerkannt und bewilligt wird, übersteigen die Gesamtkosten der interzeptiven Frühbehandlung in keinem Fall den für das Jahr 2015 festgelegten Kassentarif von 854 Euro. Für die im neuen Leistungspaket festgelegte apparative Hauptbehandlung übersteigen die Gesamtkosten in keinem Fall den für das Jahr 2015 vertraglich festgelegten Betrag von 4550 Euro
Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung selbst sind abhängig von der Komplexität des klinischen Problems bzw. der Form der Zahnregulierung:
- Für eine IOTN-Feststellung (für die Gratiszahnspange) verrechnen wir € 50,-
- Die Kosten für eine festsitzende, apparative Hauptbehandlung betragen rund € zwischen 4500.- und 4.800,-
- Interzeptive Behandlungen bzw. Frühbehandlungen sind mit Kosten zwischen € 900,- und € 1.100,- verbunden.
Zahnspangen sind steuerlich absetzbar